Nach dem Hundegesetz NRW v. 2003 müssen Sie Ihre Sachkunde nachweisen, wenn Ihr Hund unter §11 fällt, d.h. der Hund eine Schulterhöhe von mehr als 40cm und/oder ein Endgewicht von mindestens 20kg erreichen wird und sie vorher keinen Hund dieser Kategorie hatten.
Ablauf
Sie schauen sich den Fragenkatalog im Internet an
www.tieraerztekammer-wl.de.
Sobald Sie sich einigermaßen sicher fühlen vereinbaren Sie einen Termin. Bei uns erhalten Sie eine entsprechende Auswahl von Fragebögen, die Sie im Multiple Choice Verfahren ausfüllen.
Anschließend erfolgt die Besprechung Ihrer Ergebnisse. Wir möchten Sie nicht „prüfen“, sondern Ihnen helfen, Fragen und Unsicherheiten zu klären. Zum Schluss erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie bei der Stadt/Gemeinde vorlegen können. |
Ab heute werde ich „sachkundig“ geführt !
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